Geschäfts- und Provisionsbedingungen
der Firma KID Kirchgeßner Immobiliendienstleistungen
- Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche Flächenangaben sind unverbindlich. Alle Angaben des Objektes basieren auf Aussage des Eigentümers oder beauftragter Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Es wird dem Kunden empfohlen sämtliche Angaben zu überprüfen. Die Firma Kirchgeßner Immobiliendienstleistungen übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
- Alle unsere Angebote, Immobilieninserate und deren Detailangaben sowie sonstige Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten – als unseren Kunden bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Alle Gespräche und Verhandlungen sind über die Firma Kirchgeßner Immobiliendienstleistungen zu führen. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung gebunden. Kommt in Folge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provisionen zu ersetzen.
- Ist Ihnen eine von uns nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
- Im Verkaufsfall erheben wir für unsere Nachweis-/Vermittlungsstätigkeit seitens des Käufers eine Maklercourtage von 3 % zzgl. gesetzlicher MwSt. aus dem jeweiligen Kaufpreis. Bei einer Vermietung erheben wir für unsere Nachweis-/Vermittlungsstätigkeit seitens des Mieters eine Maklercourtage in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.. Die Maklercourtage erstreckt sich auf mitverkaufte/mitvermietete Leistungen und Zubehör sowie auf eventuell mitverkauftes bzw. vermietetes Inventar. Die Maklercourtage ist zur Zahlung fällig am Tage des notariell beurkundeten Kaufvertrages bzw. nach Abschluss eines Mietvertrages. Die jeweilige Maklercourtage ist auch zur Zahlung fällig, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt.
- Bei Provisionsanspruch haben wir auch dann einen Anspruch, wenn infolge unserer Tätigkeiten auch zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf- bzw. Mietvertrag geschlossen wird.
- Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot nur unwesentlich abweichen und diesen wirtschaftlich gleichwertig sind.
- Ein Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt bei jedem unserer Immobilienangebote ausdrücklich vorbehalten.
- Als Immobilienmakler sind wir sowohl für den Verkäufer / Vermieter als auch für den Käufer / Mieter entgeltlich tätig.
- Die Firma Kirchgeßner Immobiliendienstleistungen ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
- Die Entgegennahme unserer Angebote bedeutet zugleich unsere Auftragserteilung und Ihre Anerkennung unserer vorstehenden Geschäftsbedingungen.
- Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Buchen, im Dezember 2014